Deklaration von Zusatzstoffen und Allergenen im Studierendenwerk Siegen
Auf den Speiseplänen unserer Mensen finden Sie Angaben zu deklarationspflichtigen Zusatzstoffen, Allergenen sowie Hinweise zu verschiedenen Fleischsorten, Fisch und vegetarischen, bzw. veganen Speisen.
Was sind Zusatzstoffe?
Zusatzstoffe werden genutzt, um die Beschaffenheit von Lebensmitteln zu verändern, sie also beispielsweise länger haltbar zu machen oder ihre Farbe zu erhalten oder zu verbessern.
EU-weit sind derzeit rund 320 Zusatzstoffe in 26 Stoffklassen zugelassen. Nicht alle sind bei loser Abgabe (also ohne weitere Verpackung) deklarationspflichtig.
Zusatzstoffe sind nicht zwangsläufig künstlich! Auch natürliche Substanzen können als Zusatzstoffe verwendet werden (z.B. das gelb färbende Kurkumin, das aus der Gelbwurz gewonnen werden kann).
Sind Zusatzstoffe unbedenklich?
Zusatzstoffe werden nur zugelassen, wenn sie nachgewiesenermaßen
gesundheitlich unbedenklich und technologisch notwendig sind.
Für einige Zusatzstoffe bestehen festgelegte Höchstmengen, andere dürfen grundsätzlich ohne Begrenzung eingesetzt werden, aber auch nur in der Menge, die nötig ist um die gewünschte Wirkung zu erzielen.
Werden im Studierendenwerk Siegen Zusatzstoffe eingesetzt?
In unseren gastronomischen Betrieben werden keine Zusatzstoffe direkt zugesetzt. Allerdings sind in einigen von uns verwendeten Produkten deklarationspflichtige Zusatzstoffe enthalten.
Grundsätzlich ist es unser Ziel, so weit wie möglich auf diese Produkte zu verzichten.
Die Abteilung Einkauf arbeitet stetig daran, entsprechende Produktalternativen zu finden und diese bei Eignung in unser Sortiment aufzunehmen.
Allerdings sind bei einigen Produkten keine kennzeichnungsfreien Alternativen erhältlich. Ein Beispiel hierfür ist die Margarine, der Beta-Carotin zugesetzt wird, um eine Gelbfärbung zu erreichen. Ein akzeptables Produkt ohne diesen Farbstoff ist für Großverbraucher bisher nicht erhältlich.
Welche Zusatzstoffe kennzeichnen wir?
Etwa 130 Stoffe in 9 verschiedenen Stoffklassen sind für gastronomische Betriebe kennzeichnungspflichtig. Wie vom Gesetzgeber vorgegeben, finden Sie auf unseren Speiseplänen die Angabe der Zusatzstoffklasse (z.B. Farbstoffe), jedoch nicht die genaue Bezeichnung (z.B. Riboflavin).
Eine Übersicht der von uns gekennzeichneten Zusatzstoffe finden Sie hier.
Was sind Allergene?
Allergene werden definiert als „Substanzen, die über Vermittlung des Immunsystems Überempfindlichkeiten auslösen“. Das bedeutet, das Immunsystem reagiert überempfindlich auf Substanzen, die für gesunde Menschen harmlos sind. Das bekannteste Beispiel hierfür ist sicher die Pollenallergie („Heuschnupfen“).
Allergien sind nicht gleichzusetzen mit Intoleranzen (z.B. Laktoseintoleranz). Im Gegensatz zur Allergie ist bei einer Intoleranz das Immunsystem nicht beteiligt, sondern ein Enzym (bei Laktoseintoleranz die Laktase) fehlt oder der Transportmechanismus im Darm ist gestört. Bei Aufnahme der entsprechenden Lebensmittel entstehen dann Beschwerden wie z.B. Bauchschmerzen, Blähungen oder andere.
Es gibt kaum Lebensmittel, auf die niemand allergisch reagiert. Das Vorkommen von Allergenen in einem Gericht sagt also nichts über die Qualität oder den Gesundheitswert aus.
Stichwort „Kreuzkontaminationen“
Werden in einem Betrieb allergene und nicht-allergene Produkte hergestellt oder verarbeitet, kann auch bei bester Reinigung eine Übertragung nicht vollständig ausgeschlossen werden. Mit dem Satz „Kann Spuren von … enthalten“ sichern sich viele Hersteller gegen eventuelle Haftungsansprüche ab. Dies führt häufig zu Überdeklaration und schränkt damit die Auswahl für Allergiker unnötig ein.
Auf unseren Speiseplänen und Aushängen geben wir nur die Allergene an, die tatsächlich als Zutat im jeweiligen Essen enthalten sind. Eventuelle Spuren und Kreuzkontaminationen werden nicht angegeben.
Welche Allergene kennzeichnen wir?
Seit dem 13.12. 2014 ist die Kennzeichnung von Allergenen bei loser Abgabe Pflicht. 14 verschiedene Gruppen von Allergenen müssen deklariert werden. Welche das im Einzelnen sind, sehen Sie hier.
Zusätzliche Hinweise (z.B. „vegetarisch“)
Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus möchten wir unseren Gästen mit unterschiedlichen Ernährungsgewohnheiten die Auswahl erleichtern und machen auf unseren Speiseplänen und Aushängen noch weitere Angaben. Eine Auflistung unserer zusätzlichen Hinweise finden Sie hier.
Wie können Sie sich informieren?
In unseren Mensen finden Sie Aushänge, die alle von uns gekennzeichneten Zusatzstoffe, Allergene sowie weitere Angaben mit den entsprechenden Kennzeichnungen auflisten.
Diese Kennzeichnungen werden in unseren Speiseplänen sowie auf den Aufstellern an den Ausgaben verwendet.
In den Cafeterien sowie im Bistro können Sie sich mithilfe der bereitgestellten Ordner informieren. Hier finden Sie eine detaillierte Produktbeschreibung zu jedem Artikel, der im jeweiligen Betrieb verwendet wird.
Selbstverständlich können Sie sich bei weiterführenden Fragen telefonisch oder schriftlich an unsere Abteilung Gastronomie wenden.